Die Beflaggung von Schiffen und Booten

 

An Bord von Schiffen gibt es mehrere Möglichkeiten um Flaggen zu hissen. Aber man kann nicht an jedem Ort jede Flagge aufziehen. Auch hier gibt es bestimmte Regeln. Nachfolgend die wichtigsten und einige Erklärungen dazu:

Am Bug wird, allerdings ausschließlich im Hafen, eine kleine Flagge, die Gösch, gefahren. Sie wurde in Mitteleuropa nach den holländischen Freiheitskämpfern von 1570 (den Geusen) benannt. Deutsche Handelsschiffe fahren am Bug die Stadtflagge ihres Heimathafens, während Kriegsschiffe meistens eine Sonderflagge haben. Die Verwendungsbeschränkung der Gösch auf die Hafenliegezeit erklärt sich aus der Stellung des kleinen Flaggenstocks bei Segelschiffen auf dem Bugspriet. Dort wirkte sie beim Bedienen der Vorsegel störend und wurde deshalb auf See entfernt.

Am Fockmast (vorderer Mast) wird die Gastlandflagge gefahren. Dieses ist die Nationalflagge des Landes, nach dem das Schiff fährt oder wo es herkommt. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern man gibt auch damit zu erkennen, dass man die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennt.

Am Großmast (Hauptmast) wird die Reedereiflagge oder Hausflagge gefahren. Bei Segelschiffen kann hier auch der Clubstander gefahren werden.

Am Signalmast (Teil des Großmastes) werden Signalflaggen zum Austauschen von Nachrichten nach dem "Internationalen Signalbuch" am Tage gehisst. Ein Nachrichtenaustausch ist daher auch so zwischen Schiffen möglich, deren Besatzungsmitglieder sich im gegenseitigen mündlichen und schriftlichen Verkehr nicht verstehen würden.

Am Heck oder der Gaffel wird die eigene Nationalflagge gefahren. Unter der Nationalflagge ist auch oft noch die Zollflagge zu sehen. Die Nationalflagge wird im Hafen stets achtern mittschiffs am Flaggenstock geheißt. Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), darf man auch nach Steuerbord ausweichen, nicht jedoch nach Backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40º nach hinten geneigt sein.


 

Flaggenparade: Flaggen werden in der Regel auf Kriegsschiffen morgens mittels einer beweglichen Leine an einem Flaggenstock geheißt und abends niedergeholt. Nachts werden sie auf Handelsschiffen auch angeleuchtet.

Flaggengala: Bei festlichen Anlässen legen besonders Kriegsschiffe im Hafen und auf der Reede Flaggengala an. Die Schiffe werden "über die Toppen geflaggt", und zwar in dieser Reihenfolge vom Vorschiff nach Achtern:
A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, 0.

Flaggenwechsel: Während der feierlichen Zeremonie der Schiffsablieferung wird die Werftflagge eingeholt und die Reedereiflagge gehißt.

Flaggenstaat: Der Staat, in dessen Schiffsregister das Fahrzeug eingetragen ist und dessen Flagge es zu führen hat.

Flaggengruß: International üblicher Höflichkeitsakt der Handelsschiffe gegenüber Kriegsschiffen. Besteht in ein- oder mehrmaligem Dippen oder auch im Senken der Flagge während der Dauer des Vorbeifahrens auf etwa 1/2 bis 1/3 der Höhe, in der sich die Flagge normalerweise befindet. Der Flaggengruß wird durch einmaliges Dippen der Kriegsflagge erwidert.


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