Die Beflaggung von Schiffen und Booten
An Bord von Schiffen gibt es mehrere Möglichkeiten um
Flaggen zu hissen. Aber man kann nicht an jedem Ort jede Flagge
aufziehen. Auch hier gibt es bestimmte Regeln. Nachfolgend die
wichtigsten und einige Erklärungen dazu:
Am Bug wird, allerdings ausschließlich im Hafen,
eine kleine Flagge, die Gösch, gefahren. Sie wurde in Mitteleuropa
nach den holländischen Freiheitskämpfern von 1570 (den
Geusen) benannt. Deutsche Handelsschiffe fahren am Bug die Stadtflagge
ihres Heimathafens, während Kriegsschiffe meistens eine
Sonderflagge haben. Die Verwendungsbeschränkung der Gösch
auf die Hafenliegezeit erklärt sich aus der Stellung des
kleinen Flaggenstocks bei Segelschiffen auf dem Bugspriet. Dort
wirkte sie beim Bedienen der Vorsegel störend und wurde
deshalb auf See entfernt.
Am Fockmast (vorderer Mast) wird die Gastlandflagge
gefahren. Dieses ist die Nationalflagge des Landes, nach dem
das Schiff fährt oder wo es herkommt. Das ist nicht nur
eine Frage der Höflichkeit, sondern man gibt auch damit
zu erkennen, dass man die Rechtsordnung des betreffenden Landes
anerkennt.
Am Großmast (Hauptmast) wird die Reedereiflagge
oder Hausflagge gefahren. Bei Segelschiffen kann hier auch der
Clubstander gefahren werden.
Am Signalmast (Teil des Großmastes) werden Signalflaggen
zum Austauschen von Nachrichten nach dem "Internationalen
Signalbuch" am Tage gehisst. Ein Nachrichtenaustausch ist
daher auch so zwischen Schiffen möglich, deren Besatzungsmitglieder
sich im gegenseitigen mündlichen und schriftlichen Verkehr
nicht verstehen würden.
Am Heck oder der Gaffel wird die eigene Nationalflagge
gefahren. Unter der Nationalflagge ist auch oft noch die Zollflagge
zu sehen. Die Nationalflagge wird im Hafen stets achtern mittschiffs
am Flaggenstock geheißt. Sollte dort kein Platz sein (z.B.
wegen einer Badeleiter), darf man auch nach Steuerbord ausweichen,
nicht jedoch nach Backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute
klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca.
40º nach hinten geneigt sein.
Flaggenparade: Flaggen werden in der Regel auf Kriegsschiffen
morgens mittels einer beweglichen Leine an einem Flaggenstock
geheißt und abends niedergeholt. Nachts werden sie auf
Handelsschiffen auch angeleuchtet.
Flaggengala: Bei festlichen Anlässen legen besonders
Kriegsschiffe im Hafen und auf der Reede Flaggengala an. Die
Schiffe werden "über die Toppen geflaggt", und
zwar in dieser Reihenfolge vom Vorschiff nach Achtern:
A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P,
Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, 0.
Flaggenwechsel: Während der feierlichen Zeremonie
der Schiffsablieferung wird die Werftflagge eingeholt und die
Reedereiflagge gehißt.
Flaggenstaat: Der Staat, in dessen Schiffsregister
das Fahrzeug eingetragen ist und dessen Flagge es zu führen
hat.
Flaggengruß: International üblicher Höflichkeitsakt
der Handelsschiffe gegenüber Kriegsschiffen. Besteht in
ein- oder mehrmaligem Dippen oder auch im Senken der Flagge während
der Dauer des Vorbeifahrens auf etwa 1/2 bis 1/3 der Höhe,
in der sich die Flagge normalerweise befindet. Der Flaggengruß
wird durch einmaliges Dippen der Kriegsflagge erwidert.
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